Teilnahmebedingungen
für Veranstaltungen, die keine Pauschalreisen sind, inkl. Onlineveranstaltungen (auch kostenlose)
1 Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen regeln die Anmeldung, Abwicklung und Teilnahme von/an Veranstaltungen des Gemeindejugendwerks, die keine Pauschalreisen sind.
(2) Veranstalter im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R., Friedberger Str. 101, 61350 Bad Homburg v.d.H. mit
dem GJW Thüringen
(Kontakt: GJW Thüringen, Bahnhofstr. 70, 99894 Friedrichroda, Tel: , E-Mail: info@gjw-thueringen.de),
nachstehend GJW genannt, als durchführende Stelle.
(3) Etwaige besondere Teilnahmebedingungen von Veranstaltungen können in einzelnen Punkten von diesen Bedingungen abweichen. Abweichungen sind im Ausschreibungstext einer Veranstaltung vermerkt, werden mit einer Anmeldung zusätzlich zu diesen Teilnahmebedingungen akzeptiert und haben ihnen gegenüber Vorrang.
(4) Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.
2 Definitionen
(1) Veranstaltung
Eine Veranstaltung im Sinne dieser Teilnahmebedingungen umfasst alle Angebote des Veranstalters, die nicht als Pauschalreisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB eingestuft werden. Dazu zählen Seminare, Schulungen, Workshops, Onlinekurse und ähnliche Formate, die vom Veranstalter durchgeführt werden.
(2) Teilnehmende/Teilnehmende Person
Teilnehmende Personen im Sinne dieser Teilnahmebedingungen sind alle natürlichen Personen, die sich selbst für eine Veranstaltung des Veranstalters angemeldet haben oder von den Trägern der elterlichen Sorge angemeldet wurden und deren Anmeldung der Veranstalter angenommen hat.
(3) Anmeldung
Die Anmeldung bezeichnet den Prozess, bei dem die teilnehmende Person ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an einer Veranstaltung abgibt. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über das System BEFG_connect.
(4) Ersatzperson
Eine Ersatzperson ist eine von der ursprünglich angemeldeten Person benannte natürliche Person, die an ihrer Stelle an einer Veranstaltung teilnimmt.
(5) Fremdleistung
Fremdleistungen sind Dienstleistungen oder Angebote Dritter, die ausdrücklich als solche in der Veranstaltungsbeschreibung gekennzeichnet sind und lediglich durch den Veranstalter vermittelt werden.
(6) Höhere Gewalt
Höhere Gewalt umfasst unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Durchführung der Veranstaltung ganz oder teilweise unmöglich machen. Dazu zählen Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Anordnungen oder vergleichbare Umstände.
(7) Veranstalter
Der Veranstalter ist für die Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltungen verantwortlich.
3 Anmeldung zur Veranstaltung
(1) Die Anmeldung erfolgt in der Regel online über das System BEFG_connect. Für die Anmeldung ist ein kostenloses Nutzerkonto in BEFG_connect nötig. Die Kontoerstellung ist ab 14 Jahren möglich. Bei Minderjährigen ist für die Teilnahme an einer Veranstaltung das Einverständnis des Trägers der elterlichen Sorge erforderlich. Dieses wird im Anmeldeprozess eingeholt.
(2) Das Angebot zur Teilnahme an der Veranstaltung stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Es dient lediglich der Information und Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeangebots durch den Interessenten (Anmeldung). Mit dem Absenden des Anmeldeformulars, gibt der Interessent ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an der Veranstaltung ab.
(3) Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung wird ausschließlich durch die Annahmeerklärung des Veranstalters rechtsverbindlich (Anmeldebestätigung), sofern die Rechtswirksamkeit des Vertrages nicht unter eine besondere Bedingung, wie etwa die Zahlung der vollständigen Teilnahmegebühr geknüpft ist. Auf eine solche zusätzliche Bedingung hat der Veranstalter den Teilnehmer bereits im Rahmen der Veranstaltungsbeschreibung hinzuweisen.
(4) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jedes Angebot (Anmeldung) zu prüfen. Er behält sich weiter das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4 Bezahlung
(1) Für kostenpflichtige Veranstaltungen erhalten die Teilnehmenden eine Zahlungsaufforderung, ggf. zunächst für eine Anzahlung.
(2) Die fälligen Beträge sind jeweils zum in der Zahlungsaufforderung genannten Fälligkeitsdatum gegenüber dem Veranstalter zu begleichen.
(3) Zahlungen sind ausschließlich auf das in der Zahlungsaufforderung genannte Konto zu leisten.
5 Leistungen
(1) Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte und Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweiligen Ausschreibung einer Veranstaltung auf der Webseite des Veranstalters und in BEFG_connect.
(2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss geringfügige Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vorzunehmen, sofern diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinflussen und für die Teilnehmenden zumutbar bleiben.
(3) Nicht in Anspruch genommene Leistungen einer Veranstaltung (z. B. der Verpflegung) bewirken keine Ermäßigung und werden nicht rückerstattet.
6 Stornierung
(1) Die angemeldete Person kann vor Beginn der Maßnahme vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich per E-Mail an die in der Anmeldebestätigung genannte Adresse zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
(2) Tritt die angemeldete Person vom Vertrag zurück oder tritt eine kostenpflichtige Veranstaltung nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Veranstaltungsleistung verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt prozentual vom Veranstaltungspreis:
- Bis zum 60. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 10 %
- Bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 20 %
- Bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 40 %
- Bis zum 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 60 %
- Bis zum 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- Am Tag des Veranstaltungsbeginns: 90 %
(3) Der angemeldeten Person sowie dem Veranstalter bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer bzw. höherer Schaden entstanden ist, als durch die pauschale Entschädigung festgelegt. Auf Verlangen der teilnehmenden Person wird der Veranstalter die Höhe der Entschädigung nachvollziehbar darlegen.
(4) Die angemeldete Person kann bis spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung eine geeignete Ersatzperson für die Teilnahme benennen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Ersatzperson aus triftigen Gründen abzulehnen. Triftige Gründe können insbesondere gesetzliche oder behördliche Verbote oder sonstige Umstände sein, die eine Teilnahme der Ersatzperson unzumutbar machen.
Für den durch die Bearbeitung und den Wechsel entstehenden Aufwand kann der Veranstalter eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des Veranstaltungspreises, jedoch maximal 25,00 €, erheben.
7 Absage einer Veranstaltung
(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben, wenn am ersten Werktag nach Ablauf der Anmeldefrist die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Über eine entsprechende Entscheidung sind die Teilnehmer unverzüglich zu informieren.
(2) Eine kurzfristige Absage oder Verschiebung der Veranstaltung kann erfolgen, wenn wesentliche Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden können, etwa im Falle der Erkrankung von Referenten.
(3) Im Falle einer Absage oder Verschiebung einer kostenpflichtigen Veranstaltung hat die teilnehmende Person die Wahl, entweder:
- am neuen Termin der Veranstaltung teilzunehmen,
- eine gleichpreisige Veranstaltung aus dem Angebot des Veranstalters ohne Mehrkosten zu besuchen, sofern eine solche angeboten werden kann, oder
- bereits gezahlte Gebühren vollständig erstattet zu bekommen.
Für mehrteilige Veranstaltungen erfolgt eine Erstattung anteilig für jene Teile, die aufgrund der Absage oder Verschiebung nicht wahrgenommen werden konnten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(4) Kostenlose Online-Veranstaltungen können vom Veranstalter jederzeit abgesagt werden, ohne dass die teilnehmende Person Anspruch auf einen Ersatztermin hat.
8 Versicherungen
Der Veranstalter empfiehlt allen teilnehmenden Personen, eigenständig geeignete Versicherungen abzuschließen (z. B. Seminarversicherung, Haftpflichtversicherung), um eventuelle Risiken und Kosten im Zusammenhang mit der Anmeldung, Teilnahme oder einem Rücktritt von der Veranstaltung zu minimieren.
9 Haftung des Veranstalters
(1) Beschränkung der Haftung
Die gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden betreffen, ist der Höhe nach auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit:
a. der Schaden nicht auf ein schuldhaftes Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist oder
b. der Schaden ausschließlich durch das Verschulden eines Leistungsträgers entstanden ist.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
(2) Haftungsausschluss bei höherer Gewalt und eigenem Verschulden
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf nicht vorhersehbare höhere Gewalt, auf nachweislich fehlerhafte Angaben der teilnehmenden Person in der Veranstaltungsanmeldung oder auf Verstöße der teilnehmenden Person gegen Anordnungen der Veranstaltungsleitung zurückzuführen sind.
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, Krankheiten, Unfälle oder Verluste von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten der teilnehmenden Person verursacht wurden.
(3) Haftung für Fremdleistungen
Für Leistungsstörungen sowie Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die ausdrücklich als solche in der Veranstaltungsbeschreibung gekennzeichnet sind und lediglich vermittelt werden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Veranstalter haftet jedoch, wenn die Auswahl des Fremdleisters grob fahrlässig oder vorsätzlich fehlerhaft getroffen wurde.
(4) Haftung für Erfüllungsgehilfen
Der Veranstalter haftet für Schäden, die durch Personen verursacht werden, die in seinem Auftrag tätig sind (Erfüllungsgehilfen), soweit deren Verhalten nach den gesetzlichen Vorschriften dem Veranstalter zuzurechnen ist.
10 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die die teilnehmende Person dem Veranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit die Einwilligung für die Verarbeitung vorliegt oder die Verarbeitung zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Alle personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutzordnung des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R. verarbeitet (www.befg.de/dso).
Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.gjw-thueringen.de/datenschutzerklaerung.
11 Schlussbestimmungen
(1) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder der Teilnahmebedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck sowie dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
(2) Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Gerichtsstand, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters in Bad Homburg v. d. Höhe. Ist die teilnehmende Person Verbraucher, gilt ergänzend der gesetzliche Gerichtsstand.
Stand: 13.01.2025